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Zur Übersicht →Wie in der Tempo-App gerechnet wird
Die Beträge stammen aus dem Anhang der Bußgeldkatalog-Verordnung, Tabelle 1 Buchstabe c, die für PKW und Motorräder gilt. Der amtliche Text trägt die Fundstelle BGBl. I 2021, 4701 bis 4703, die Tabelle stammt also unverändert aus der Novelle vom 09.11.2021. Geprüft am 30.07.2026.
Die Punkte stehen dort nicht drin. Sie ergeben sich aus zwei anderen Vorschriften und sind in der App hergeleitet: Eingetragen wird nach § 28 StVG erst ab 60 Euro Geldbuße oder bei einem Fahrverbot, darunter gibt es keinen Punkt. Nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung sind es zwei Punkte, wenn ein Fahrverbot angeordnet wurde, sonst einer.
Der Toleranzabzug ist keine Vorschrift. Die verbreiteten 3 km/h beziehungsweise 3 Prozent über 100 km/h entsprechen den Verkehrsfehlergrenzen der geeichten Messgeräte und sind bundesweit einheitliche Verwaltungspraxis. Die frühere Rechtsgrundlage, § 33 der Eichordnung, ist seit dem 01.01.2015 aufgehoben. Bei Nachfahrmessungen wird üblicherweise mehr abgezogen, das kann die App nicht wissen.
Bis 55 Euro ist es ein Verwarnungsgeld und kein Bußgeld (§ 1 BKatV). Es wird nicht eingetragen.
Was die App nicht kann: Sie rechnet den Regelfall. Die Behörde darf im Einzelfall abweichen, etwa vom Fahrverbot absehen und dafür das Bußgeld erhöhen. Voreintragungen, Gebühren und Auslagen des Verfahrens sind nicht enthalten. Und ob bei sehr hohen Überschreitungen ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen im Raum steht, hängt von den Umständen ab und lässt sich nicht aus Kilometern pro Stunde errechnen.
Das ist eine Rechenhilfe, keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft nur der Blick in den Bescheid und ein Anwalt.